Allgemeine Geschäftsbedingungen von David Weder RED U Production
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Werkverträge zwischen der Firma David Weder RED U Production und deren Auftraggeber, sofern nicht irgendwelche zusätzliche schriftlichen Abmachungen vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahmen und treten bei Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages in Kraft. Es sei denn, der Auftraggeber widerspricht den festgehaltenen Bedingungen vor einem Abschluss. Ergänzend kommt das Werkvertrags-Recht des Obligationenrechts (Art. 363 – 379 OR) zur Anwendung. Die nachfolgenden Bestimmungen gehen im Falle eines Widerspruches den gesetzlichen Regeln vor.
1.2 Die Firma David Weder RED U Production verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle ihr im Rahmen mit der Vertragsabwicklung zugänglich gemachten Unterlagen, Informationen, Objekte etc. Diese Geheimhaltungspflicht setzt sich auch über die Beendigung des vorliegenden Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit fort. David Weder RED U Production verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht auf Mitarbeiter und für die Vertragsabwicklung beigezogene Dritte unbeschränkt zu übertragen.
1.3 Der Kunde verpflichtet sich, David Weder RED U Production alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen und erbetenen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig abzugeben, die notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen zu erteilen sowie David Weder RED U Production bei allen für die Vertragserfüllung notwendigen Handlungen zu unterstützen.
2. Werklohn
2.1 David Weder RED U Production unterbreitet dem Kunden für das von ihm gewünschte Werk ein Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Gültigkeit dieses Angebotes 3 Monate. Nach Erhalt des Auftrages wird ein Werkvertrag ausgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Werklohn bezieht sich auf den Werkvertrag. Geht der Auftrag auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse länger als 30 Minuten nach bestätigter Zeit, kann die zusätzliche Zeit verrechnet werden. Die Zahlungskonditionen
betragen 10 Tage Netto nach Rechnungsausstellung. Ab CHF 2’000.-
Werklohn, kann eine Vorauszahlung von 40% geltend gemacht werden. Ebenfalls kann der Werklohn vor dem Auftragsdatum geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 2% pro Monat.
2.2 Im Werklohn nicht inbegriffen sind:
a. Mehrkosten, verursacht durch nachträgliche oder während der Realisationsphase vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen. Grössere Anpassungen erfordern eine schriftliche Abmachung (neues Angebot). b. Direkt beim Kunden zusätzlich anfallende Aufwendungen und Kosten durch Videoaufnahmen oder andere Tätigkeiten in seinem Betrieb, Benützung seiner Infrastruktur, Mitwirkung seiner Mitarbeiter etc.
c. Gebühren und sonstige Abgeltungen aufgrund von urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Werken und Rechten, die in der Produktion verwendet werden und nicht in der Richtofferte enthalten sind. Diese Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Kunden mit den zuständigen Stellen direkt abzurechnen.
3. Gewährleistung & Liefertermin
3.1 David Weder RED U Production verpflichtet sich, dem Kunden das multimediale Werk - wie im Werkvertrag festgehalten - in einer dem jeweiligen Trägermedium entsprechenden einwandfreien Qualität zu liefern. Der Firma David Weder RED U Production steht ein unbeschränktes Nachbesserungsrecht zu.
3.2 Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und David Weder RED U Production. Kann der Liefertermin aus einem von David Weder RED U Production zu verantwortendem Grunde nicht eingehalten werden, so setzt der Kunde David Weder RED U Production nach Ablauf des vereinbarten Termins eine angemessene Nachfrist, mindestens 10 Tage. Ist David Weder RED U Production auch bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht in der Lage, das vom Kunden bestellte multimediale Werk zu liefern, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4.0 Verzug
4.1 David Weder RED U Production verpflichtet sich, die jeweils gemeinsam mit dem Kunden vereinbarten Termine einzuhalten. Ändert der Kunde den Arbeitsumfang oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht rechtzeitig und vollständig nach, so hat David Weder RED U Production das Recht, Termine entsprechend anzupassen.
4.2 Bei Terminverzögerungen durch Dritte (z.B. Drittfirmen), die in keinem Vertragsverhältnis zu David Weder RED U Production stehen, hat David Weder RED U Production ebenfalls das Recht, Terminvereinbarungen mit dem Kunden entsprechend anzupassen.
4.3 Die Termine gelten ausserdem unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt, Mobilmachung, Streik, Aufruhr sowie länger dauernder Krankheit, Pandemie, schwerem Unfall oder Tod eines im Zusammenhang mit dem Auftrag wichtigen Mitarbeiters oder Mitarbeiterin von David Weder RED U Production. In allen Fällen bemüht sich David Weder RED U Production resp. ihre allfälligen Rechtsnachfolger, nach Rücksprache mit dem Kunden, um eine adäquate Lösung.
5. Produktionsabbruch
5.1 Wird die Fertigstellung des Werkes durch höhere Gewalt (Pandemie, Unglücksfall, Untergang der Aufnahmeobjekte etc.) verunmöglicht, so können der Kunde und David Weder RED U Production jederzeit vom Vertrag zurücktreten. David Weder RED U Production hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten. Ist der Werklohn bereits bezahlt, wird 60% davon rückerstattet.
5.2 Wird nach Unterzeichnung des Werkvertrags die Fertigstellung des Werkes seitens Auftraggeber nicht mehr gewünscht, so hat er dies David Weder RED U Production unverzüglich schriftlich mitzuteilen. David Weder RED U Production kann ihrerseits den Kunden schriftlich um eine entsprechende Mitteilung ersuchen. Des Weiteren ist David Weder RED U Production berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Erstellung bzw. Fertigstellung des Werkes durch einen im Verantwortlichkeitsbereich des Auftraggebers liegenden Grund verzögert wird (vgl. Ziff. 1.3). Bei einem Verzicht auf Produktion oder Fertigstellung des Werkes durch den Auftraggeber sowie einem auf dieser Ziffer basierenden Vertragsrücktritt durch David Weder RED U Production, hat David Weder RED U Production Anspruch auf die angefallenen Kosten.
Die Differenz zwischen Werklohn und der Hälfte des Angebotspreises wird dem Kunden gutgeschrieben, d.h. er hat im Umfang dieser Gutschrift Anspruch auf Leistungen aus dem Angebot von David Weder RED U Production. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht hingegen nicht. Wird innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss betreffend das ursprünglich geplante Projekt keine Leistungen von David Weder RED U Production in Anspruch genommen, so verfällt dieses Guthaben zu Gunsten von David Weder RED U Production.
6. Urheberrechte
6.1 Alle Rechte an produzierten Gütern und Arbeiten bleiben auch nach Werkabgabe bei David Weder RED U Production. Der Auftraggeber erhält die Rechte, die im Werkvertrag festgehalten sind nach vollständiger Bezahlung. Sind keine Print- oder Web-Rechte (o.ä. Buy Outs) im Werkvertrag festgelegt, darf der Auftraggeber die produzierten Güter nur privat verwenden. Die Rechte gelten als Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte.
6.2 Alle von David Weder RED U Production produzierten Güter und Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in verschiedenen Arbeitsschritten verändert oder kopiert werden.
6.3 David Weder RED U Production darf in jedem Fall erstellte Arbeiten und Güter entschädigungslos als Referenzbeiträge verwenden, ausser es ist mit dem Auftraggeber anders abgesprochen.
6.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, sowie einem zahlungspflichtigen Buy-Out zwischen dem Auftraggeber und David Weder RED U Production.
7. Fremdleistungen
7.1 David Weder RED U Production ist nicht verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber Firmen oder Fremdleistungen zu erwähnen oder anzugeben, sofern diese dem Rahmen des Gesamtprojekts entsprechen.
8.Haftung
8.1 David Weder RED U Production haftet nicht für Verletzungen von rechtlichen, marketing- und wettbewerbstechnischen Zulässigkeiten Arbeiten. Abklärungen der Lizenzen, Marken und Rechten sind Sache des Auftraggebers und gehen zu seinen Lasten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
8.2 Rügen und Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Auslieferung schriftlich bei David Weder RED U Production geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als vertragsmässig abgeschlossen. Mit der Ablieferung des Werkes geht das Risiko für sämtliche projektbezogenen Daten auf den Auftraggeber über, gleich wo es gelagert wird.
8.3 David Weder RED U Production verpflichtet sich, die Originaldaten während zwei Jahren aufzubewahren.
9. Schlussbestimmungen & salvatorische Klausel
9.1 Gerichtsstand ist Weinfelden. Zwischen dem Kunden und David Weder RED U Production kommt das Schweizer Recht zur Anwendung. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird das Gericht am Sitz von David Weder RED U Production vereinbart.
9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies in keiner Weise die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.